Verrechnung der Schweizer Rente in Italien

Verrechnung der Schweizer Rente in Italien

Lassen Sie uns herausfinden, wie die Verrechnung der Schweizer Rente in Italien funktioniert


Auch wer jahrelang in der Schweiz gearbeitet hat, hat einen Anspruch auf eine Rente in Italien. Bevor man jedoch sieht, wie dies möglich ist, ist es gut, die Funktionsweise des Schweizer Rentensystems zu kennen, das auf dem sogenannten Drei-Säulen-System basiert.

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Die erste Säule: die AHV-Grundversicherung

Die AHV-Grundversicherung ist die "erste Säule" der schweizerischen Versicherung - die staatlich verwaltete Grundversicherung. Normalerweise geht man in der Schweiz bei Männern mit 65 Jahren in den Ruhestand, bei Frauen mit 64 Jahren mit mindestens 44 Beitragsjahren. Wer möchte, kann 1-2 Jahre früher aufhören und ein reduziertes Renteneinkommen wählen. Im Gegenteil, wer 1 bis 5 Jahre warten möchte, erhält einen Zuschlag.

Das Renteneinkommen ist abhängig von der Anzahl der bezahlten Jahre, dem Einkommen und einer eventuellen Akkreditierung für Bildungs- und Unterstützungsaufgaben. Es gibt jedoch Online-Portale, in denen Sie eine Schätzung des Betrags berechnen können. Die Beiträge für diese Rente werden direkt vom Gehalt abgezogen. Anspruch auf diese Rente haben diejenigen, die mindestens 12 Monate in der Schweiz gearbeitet haben.

Die zweite Säule: BVG

Diese zweite Form der Rente, auch als BVG bezeichnet, ist auch für Arbeitnehmer obligatorisch, die ein Einkommen von mehr als 21.330 CHF pro Jahr verdienen. Diese Personen zahlen einen vom Gehalt abgezogenen Beitrag und bilden eine Integration in die AHV-Rente der ersten Säule. Mit Erreichen des Renteneintrittsalters kann der jetzt ehemalige Arbeitnehmer diese Rente monatlich oder als Kapital einziehen.

Die dritte Säule: die private Rente

Die dritte Säule ist die private Rente. Auf diese Rentenform kann über den Abschluss einer Lebensversicherung zugegriffen werden. Der Versicherte zahlt dann für einen vereinbarten Zeitraum eine monatliche Prämie, an deren Ende er nicht mehr zahlt und ein monatliches Einkommen sammelt. Die Auszahlungsbeträge und die Möglichkeit einer Rente, auch wenn Sie nach Italien ziehen, müssen jedoch im Voraus festgelegt werden.

Verrechnung der Schweizer Rente in Italien: Wie bekomme ich sie?

Verrechnung der Schweizer Rente in Italien

Jeder, der das Alter der Rente erreicht hat, sich aber dafür entscheidet, nicht in der Schweiz zu bleiben - insbesondere die Einwanderer, die in ihr Herkunftsland zurückkehren - erhalten eine Schweizer Rente in der Höhe, die ihren Beitragsjahren entspricht,wenn sie in der Schweiz für mindestens 12 Monate gearbeitet haben. Dies gilt sowohl für EU-Bürger als auch für Grenzgänger.

Wer die Schweiz bei Erreichen des Rentenalters verlässt, muss dies der zuständigen Stelle melden. Die AHV stellt dann die Rente in der Währung des Ziellandes zur Verfügung. Im Falle Italiens wird die Rente daher in Euro ausgezahlt. Wenn Sie die Schweiz vor Erreichen des Rentenalters verlassen, können Sie die AHV-Beiträge einstellen. Was die zweite Säule betrifft, ist es möglich, die Zahlung des fälligen Betrags beim Verlassen der Schweiz zu verlangen, auch wenn das Rentenalter nicht erreicht wurde.

Diejenigen, die sowohl in der Schweiz als auch in Italien gearbeitet haben, erhalten zwei Renten, die jeweils den in den einzelnen Ländern gezahlten Beiträgen entsprechen. In diesen Fällen summiert der Arbeitnehmer die in beiden Staaten gezahlten Beiträge, um das Rentenalter zu erreichen. Er muss jedoch mindestens 12 Monate Beiträge in der Schweiz geleistet haben. Die in der Schweiz entrichteten Beiträge sind gegenständlich. Tatsächlich tragen nur die tatsächlich in Italien gezahlten Beiträge zur Bestimmung des Renteneinkommens bei. Zum Schluss noch ein letztes Detail: In der Schweiz ist keine Liquidation bei Erreichen der Rente vorgesehen.

Verrechnung der Schweizer Invalidenrente

Wer in der Schweiz eine Invalidenrente hat, behält sich das Recht vor, diese auch in Italien und den EU-Ländern zu beziehen. Dies schliesst nicht aus, dass Schweizer Institute Kontrollen zu einer Pensionsüberprüfung durchführen können. Die ärztliche Untersuchung kann im Wohnsitzland und ausnahmsweise in der Schweiz durchgeführt werden.

Verrechnung der Schweizer Rente in Italien: Die Steuern

Wer nach seiner Tätigkeit in der Schweiz nach Italien zurückkehrt, zahlt Steuern entweder in der Schweiz oder in Italien. Nach dem Abkommen zwischen der Schweiz und Italien gibt es keine Doppelbesteuerung, so dass ein Bürger nur in einem der beiden Länder Steuern zahlt. Insbesondere diejenigen, die eine Grundrente erhalten, die der ersten Säule sprich der AHV, müssen diese in Italien nicht anmelden, da sie bereits der schweizerischen Quellensteuer unterliegen.

Anders für diejenigen, die die Renten aus der zweiten und dritten Säule erhalten. Wer eine Rente aus der zweiten Säule bezieht, muss in Italien Steuern zahlen. In diesen Fällen wird eine Steuer von 5%. erhoben. Schließlich werden in Italien private Renten des dritten Sektors auch besteuert.

Letzte Änderung am Dienstag, 14 Januar 2020

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