Schweizer Lebensversicherung

Schweizer Lebensversicherung

Wie funktioniert die Lebensversicherung in der Schweiz? Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden!


Auch in der Schweiz besteht die Möglichkeit, eine Lebensversicherung abzuschliessen. Es ist besser sofort zu klären, dass es sich hierbei nicht um eine der obligatorischen Versicherungen handelt. Tatsächlich liegen einige Versicherungen in der Schweiz nicht im Ermessen des Nutzers, sondern sind gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören:

- die Kfz-Versicherung, die für alle Besitzer eines Autos obligatorisch ist, weil sie durch das Auto entstandene Schäden an anderen Autos, Sachen oder Personen abdeckt
- die Krankenversicherung, die die Kosten für Behandlung, medizinische Untersuchungen und Krankenhausaufenthalte abdeckt
- Unfallversicherung (beruflich und nicht beruflich) am Arbeitsplatz

Meno garanzie

Lebensversicherung: Wie funktioniert sie?

Die Lebensversicherung ist ein Vertrag, der mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossen wird, die die Aufgabe hat, den Auftragnehmer oder einen Begünstigten sowohl im Todesfall des Auftragnehmers als auch im Lebensfall zu belohnen. Ziel ist es, sich oder ihren Familienangehörigen im Todesfall, bei einem leichten Unfall oder einem schweren Unfall ein Einkommen zu sichern. Tatsächlich gibt es verschiedene Formeln für den Abschluss einer Lebensversicherung. .

Versicherung im Fall des Todes

Die Versicherung im Fall des Todes ist die extremste, aber bekannteste und am weitesten verbreitete Situation: Der Auftragnehmer schließt einen Vertrag ab, in dem er sich verpflichtet, einen Betrag an die Versicherung zu zahlen. Im Todesfall des Versicherten spendet die Versicherung ein monatliches Einkommen oder einen Geldbetrag an die Familie des Versicherungsnehmers.

Versicherung beim Lebensfall

Die Lebensversicherung ist mit einer privaten Rente gleichzustezen. In diesem Fall zahlt der Auftragnehmer der Versicherung einen Betrag, der zum vereinbarten Termin und in der vertraglich festgelegten Weise zurückerstattet werden kann. In der Praxis dient es insbesondere dazu, den Lebensunterhalt von Personen zu sichern, die sich nicht sicher sind, in der Zukunft über ein ausreichendes Ruhestandseinkommen zu verfügen. Diese Art der Politik ist Teil der sogenannten "3. Säule" der privaten Rente, die die Mängel der öffentlichen Rente ausgleicht.

Gemischte Lebensversicherung

Die gemischte Versicherung ist die wohl Vollständigste. Wenn der Versicherte vorzeitig stirbt, erhalten die Familienmitglieder eine Prämie oder eine Rente, die von der Versicherung gezahlt wird. Wenn die versicherte Person im hohen Alter ankommt, kann sie die Prämie selbst genießen.

Lebensversicherung in der Schweiz

Schweizer Lebensversicherung

Um eine Lebensversicherung in der Schweiz abzuschliessen, wenden Sie sich an eine autorisierte Versicherungsagentur. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss von einem Experten beraten, welche Optionen zur Verfügung stehen, z. B. welches die Risiken, der Nutzen, die Kosten und die Einsparungen dabei sind. Die Aufgabe des Beraters besteht auch darin, durch Prüfung von Angeboten, Dienstleistungen und Kosten zu ermitteln, welche Agentur am besten zu den Bedürfnissen des Kunden passt.

Lebensversicherung in der Schweiz: Warum sollte man sie machen?

Die Lebensversicherung ist besonders für diejenigen geeignet, die aufgrund ihres beruflichen Status Angst haben, keine gute Zukunft vor sich zu haben, und daher ein stabiles und sicheres Einkommen suchen . Oder für diejenigen, die befürchten, vorzeitig zu sterben und ihre Angehörigen unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen zurückzulassen. Oder einfach um Geld zu sparen. In diesem letzten Fall wird die Lebensversicherung zu einer Investition.

Eine vorteilhafte Möglichkeit besteht im Abschluss einer Lebensversicherung Säule 3a, auch bekannt als gebundene Vorsorge. Gegenteilig zur Säule 3b sogenannte freie Vorsorge, kann die 3a von den Steuern abgezogen und somit zusätzlich Geld gespart werden. Der maximal zulässige Steuerabzug für die gebundene Säule ist wie folgt: CHF 6’826.00 für Angestellte mit Pensionskasse (zweite Säule) 20% des Bruttoeinkommens und maximal CHF 34.128,00 für Selbständige ohne Abzüge für die Pensionskasse (zweite Säule). Es ist gut zu wissen, dass diese Art der Versicherung von Ihrem Nattoertrag abzugsfähig ist; demzufolge sind die Ersparnisse doppelt so hoch.

Letzte Änderung am Donnerstag, 19 Dezember 2019

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