Woraus besteht die Krankenversicherung in der Schweiz? Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden!
Die Krankenkasse in der Schweiz ist eine Pflichtversicherung. Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, auch ausländische Staatsangehörige, müssen diese innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft unterzeichnen.
Schweizer Krankenversicherung: wie funktioniert sie?
Jeder Versicherte kann frei wählen, welcher Krankenkasse er vertrauen möchte. In der Regel bietet die Krankenkasse die Grundversorgung "KVG" und eine Zusatzleistung "VVG" oder "komplementär" an, wie zum Beispiel eine Zahnpflege, die in der Schweiz meist sehr teuer ist.
Der Versicherungsvertrag sieht eine monatliche Zahlung sog. "Prämie" vor. Im Krankheitsfall besteht ein Selbstbehalt, sprich einen vom Versicherten in jedem Fall getragenen Mindestbetrag. Der jährliche Selbstbehalt variiert zwischen 300-2500 CHF als Basis für Erwachsene.
Erst wenn die Krankheitskosten den Selbstbehalt überschritten haben, besteht Versicherungsschutz, der in jedem Fall "nur" 90% der Kosten deckt. Der Rest bleibt in der Verantwortung des Patienten. Tatsächlich stellt der Arzt für jede medizinische Leistung eine Rechnung aus. Es ist der Bürger, der die Rechnung zahlt und letztendlich von der Versicherung erstattet wird. Auch einen Teil der Krankenhauskosten bezahlt der Bürger selbst, außer wenn es sich um Minderjährige handelt: 15 Franken für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes. Die allgemeine Versicherung berechtigt Sie zu einem Gemeinschaftszimmer im Krankenhaus, aber auch die Krankenhausleistungen können gegen eine gesonderte Gebühr angepasst werden.
Kosten der Schweizer Krankenversicherung
Der Preis einer Krankenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
- Wohnkanton
- Alter
- Gesundheit im Normalfall
- Selbstbehalt
Tatsächlich hat jeder Kanton seine eigenen Gesundheitskosten. Daher hängen die Kosten der Versicherung in erster Linie von dem Kanton ab, in dem Sie leben, und der eingegebenen Postleitzahl. Die Wahl, auf dem Land oder in der Stadt zu leben, wirkt sich auch auf die Kosten der Krankenversicherung aus. Theoretisch sind diejenigen, die in der Stadt leben, eher krank. Und da auch ältere Menschen häufiger an chronischen Krankheiten oder allgemein Krankheiten leiden, zahlt dieser Teil der Bevölkerung die höchsten Prämien. Die Versicherungsprämie kann sich hingegen für diejenigen verringern, die sich als dauerhaft gesund erweisen.
Wenn Sie einen Vertrag abschließen, der einen hohen Selbstbehalt beinhaltet, ist die monatliche Versicherungsprämie niedriger. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Kasse dem Versicherten tatsächlich eine grössere Aufwandsspanne lässt, wodurch die Möglichkeit einer Intervention verringert wird.
Wie können Sie sparen?
Es ist Sache des Versicherten, die Krankenkasse zu beurteilen, die persönliche Bedürfnisse besser abdeckt und die beste Police anbieten kann. Auf jeden fall lohnt sich ein Vergleich, denn jährlich können über CHF 1000.- eingespart werden.
In diesem Sinne bietet die Grundversicherung durchaus Möglichkeiten, die Prämie zu senken und Geld zu sparen. Zum Beispiel kann der Versicherungsschutz nur für den Wohnkanton begrenzt werden. Dies ist der Fall für diejenigen, die nicht reisen oder in einem sehr großen Kanton leben. Wenn Sie Vollzeit arbeiten, können Sie auf eine Unfallversicherung verzichten, da diese in der Regel von Ihrem Arbeitgeber übernommen wird.
Der Bürger kann die Krankenkasse wechseln und bis November des laufenden Jahres eine Stornierung an die vorherige senden.
Schweizer Krankenkasse: Eine Versicherung für alle
Die Krankenkasse sieht in der Schweiz keine Ausnahmen vor. Wer sich jedoch in Armut befindet, wird finanziell unterstützt. Jeder Kanton bestimmt, wer das Recht auf eine Vergünstigung hat, sogenannte “Prämienverbilligung”. Dafür zuständig ist die SVA. Die Kriterien für einen "Rabatt" sind das Einkommen und die Anzahl der Kinder. Es liegt in der Verantwortung des Bürgers diese Prämienverbilligung zu beantragen.
Schweizer Krankenversicherung für Italiener
Die Schweiz hat mit Italien ein Abkommen unterzeichnet, um das Problem der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für Italiener zu regeln. In der Schweiz wohnhafte Italiener müssen wie Schweizer innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft eine Police bei der Schweizerischen Krankenversicherung abschließen. Für Grenzgänger, gilt folgendes: Diejenigen, die in der Schweiz arbeiten aber in Italien wohnen und jedes Mal die Grenze überschreiten, müssen ebenfalls eine Versicherung abschließen. Diese kann jedoch auch in Italien und möglicherweise für die ganze Familie abgeschlossen werden.