Einkommensteuererklärung Schweiz Ausweis B

Einkommensteuererklärung Schweiz Ausweis B

Wer in der Schweiz wohnt und den Ausweis B besitzt, muss die Steuererklärung abgeben oder nicht? Lasst es uns gemeinsam herausfinden.


Wer in der Schweiz lebt und einen Ausweis B besitzt, muss keine Einkommenserklärung vorlegen, die in der Schweiz als Steuererklärung bezeichnet wird. Dies ist nur für Inhaber des Ausweises C (Aufenthaltsgenehmigung) verbindlich. Aber es gibt Ausnahmen. Zunächst ist es jedoch angebracht, den Unterschied zwischen den verschiedenen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Staatsbürger zu klären.

Ausweis B in der Schweiz: Was ist das und wie erhalte ich ihn?

Der Ausweis B ist die Aufenthaltserlaubnis, die sich von dem Ausweis C, der die Wohnerlaubnis mit Erwerbstätigkeit ist, unterscheidet. Der Ausweis B gilt auch nicht für grenzüberschreitenden Erwerbstätige, die in der Schweiz arbeiten, aber in Italien wohnen und jeden Tag die Grenze überqueren. Für diese Grenzgänger gilt der Ausweis G.

Wer daher den Wunsch hat, seinen Wohnsitz aus Italien in die Schweiz zu verlegen und dort zu arbeiten, muss bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Der Ausweis B wird nur erteilt, wenn ein Arbeitsvertrag von mindestens 12 Monaten oder auf unbestimmte Zeit besteht oder wenn nachgewiesen wird, dass ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen. Der Wohnsitz in der Schweiz muss auch durch einen regulären Mietvertrag nachgewiesen werden.

Einkommensteuererklärung Schweiz Ausweis B – Die Steuern

Für italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz und Inhaber des Ausweises B ist es zwingend notwendig, sich beim italienischen Konsulat AIRE (Anagrafe Italiana Residenti all’Estero) anzumelden und ihren Wohnsitz in Italien zu löschen. Dies ist die erste Voraussetzung, um keine Steuern in Italien und auch in der Schweiz zahlen zu müssen. Die AIRE-Registrierung und der Ausweis B stellen sicher, dass der Bürger in der Schweiz steuerpflichtig ist.

In der Schweiz müssen Ausländer mit einem Ausweis B nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie das Jahreseinkommen von 120'000 CHF übersteigen. Diejenigen, die unter diesem Einkommen bleiben, sind verpflichtet Quellensteuer zu.

Meno garanzie

Einkommensteuererklärung Schweiz Ausweis B – Die Quellensteuer

Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die direkt vom Gehalt abgezogen wird und sich nach dem Kanton des Wohnortes und der Höhe des Gehalts richtet. Das Gehalt, auf das sich die Steuer berechnet, umfasst auch Leistungen wie zum Beispiel Essensgutscheine, Aufwandsentschädigungen, Produktionsprämien, Treueprämien oder 13. Monatsgehalt. Die Quellensteuer ist normalerweise lohnenswerter als die italienische Besteuerung der Arbeit. Tatsächlich gehört die Schweiz zu den Staaten mit der niedrigsten Besteuerung in Europa. Ausländische Arbeiter, die 120'000 CHF jährlich übersteigen, müssen eine

Steuererklärung einreichen. Der Steuerbetrag, der sich aus den Einnahmen abzüglich den Ausgaben ergibt, unterliegt der Besteuerung. Natürlich werden schon an der Quelle gezahlte Steuern von den fälligen Gebühren abgezogen.

Die Quellensteuern werden zur Verrechnung von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern verwendet. Im Endeffekt ist es einer der praktischsten Wege, Steuern zu erheben, so dass auch in der Schweiz mehrere Versuche unternommen wurden, um die Quellensteuer auch auf schweizer und ausländische Arbeitnehmer mit dem Ausweis C auszudehnen. Diese Versuche wurden jedoch immer wieder abgelehnt, weil dies (buchhalterisch) den Arbeitgeber belasten würde.

Die ausländischen Arbeitnehmer mit einer Aufenthaltserlaubnis vom Typ B sind letztendlich nicht verpflichtet, eine Einkommenserklärung oder Steuererklärung abzugeben, es sei denn, die jährliche Schwelle von 120’000 CHF wird überschritten. Die monatliche Gebühr wird vom monatlichen Bruttoeinkommen abgezogen und ist vom Arbeitgeber an die schweizer Steuerbehörde zu zahlen.

Die Quellensteuer: Abzüge und folgende Rückzahlungen

Einkommensteuererklärung Schweiz Ausweis B

Auf die Quellensteuer können Abzüge und damit Rückzahlungen verlangt werden. Diese sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Sie können zum Beispiel für Schulungskosten, Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ein bestimmter Betrag wird bereits berücksichtigt), als Sozialversicherungsbeiträge gezahlte Beträge (2. und 3. Säule mit Einschränkungen), Krankheitskosten, Zinsen für private Kredite, Kreditkarten oder Hypotheken, für unterhaltspflichtige Angehörige oder für schwerkranke Menschen auf eigene Kosten usw. genutzt werden..

Durch Einreichen eines bestimmten (herunterladbaren) Formulars, das ausgefüllt und mit Belegen versehen sein muss, können sich erhebliche Rückzahlungen durch die an der Quelle einbehaltenen Steuern ergeben.

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Letzte Änderung am Donnerstag, 20 Februar 2020

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