Steuerrückerstattung in der Schweiz – wie geht das?

Wie und an wen kann ich mich wenden, um eine Steuerrückerstattung in der Schweiz zu beantragen?

Entdecken wir gemeinsam wie man eine Steuerrückerstattung in der Schweiz bekommt

Ist es möglich, eine Rückerstattung bereits gezahlter Steuern in der Schweiz zu beantragen? Sicher, so wie es in Italien ist, so ist es auch in der Schweiz.

Dies liegt daran, dass die Quellensteuer jeden Monat vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abgezogen und vom Arbeitgeber an die zuständige Steuerverwaltung gezahlt wird. Abhängig von Ihrer Steuersituation ist es daher möglich, dass Sie eine Rückerstattung beantragen können. Wer kann dies beantragen, welche Quellensteuerabzüge können beantragt werden und wie funktioniert es? In dieser kurzen Anleitung werden wir versuchen, genau diese Fragen zu beantworten.

Wer kann eine Steuerrückerstattung beantragen

Ausländische Arbeitnehmer mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitnehmer mit steuerlichem Wohnsitz im Ausland, mit denen die Schweiz bilaterale Abkommen geschlossen hat, können die Erstattung der Einkommensteuer in der Schweiz beantragen. Ein Beispiel? Italienische Grenzgänger: Sie wohnen in Italien und arbeiten in der Schweiz und es bestehen bilaterale Abkommen zwischen diesen beiden Ländern.

Die Höhe der Steuern oder der Quellensteuer auf dem Einkommen hängt von der persönlichen Situation des Arbeitnehmers, der diese Erstattung beantragt, von seinem Familienstand und dem Wohn- oder Arbeitskanton, ab.

Welche Abzüge können von der Quellensteuer beantragt werden

Steuerrückerstattung in der Schweiz – wie geht das?

Steuerrückerstattungen können in verschiedenen Situationen und Umständen geltend gemacht werden. Die Art und Höhe der Abzüge variieren jedoch stark je nach Kanton, in dem man arbeitet oder lebt. Daher ist es immer gut, einen Experten in der Branche zu kontaktieren.

Möchten Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen und eine Steuerrückerstattung beantragen? Kontaktieren Sie uns für eine Beratung.

Zur einfachen Veranschaulichung können wir eine kurze Liste der angefallenen Kosten erstellen, die auch im Nachhinein abgezogen werden können, um eine Steuerrückerstattung zu beantragen. Dies gilt zu.B. wenn Sie in den Kantonen Zürich, Basel (Stadt) oder Thurgau und Aargau arbeiten oder leben.

  • gesundheitliche und medizinische Kosten
  • Unterhaltskosten für ehemalige Ehepartner und Kinder. Scheidungskosten werden nicht erstattet.
  • Kosten für das Sorgerecht für Kinder, wenn eine dritte Person eingestellt werden muss, die sich während der Abwesenheitszeit des Elternteils um die Kinder kümmert.
  • Ausgaben für Weiterbildungskurse (ausgenommen Lehrstellen oder Schul- und Universitätskurse).
  • Pauschale Kosten für den Weg von zu Hause zur Arbeit. Es gibt jedoch Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen und die beispielsweise in Zürich einer Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr entsprechen. Jeder Kanton hat seine eigenen Besonderheiten, daher ist es gut, sich direkt bei den zuständigen Stellen zu erkundigen.
  • Kosten wie die Sozialversicherungsbeiträge (Zahlungen an die 3. Säule) sowie Zahlungen an die Pensionskasse (2. Säule) zur Deckung der erstgenannten. Auch in diesem Fall gibt es maximale Nummern, die man nicht überschreiten darf.
  • Auf eine Schuld oder ein Darlehen aufgelaufene Zinsen sind ebenfalls abzugsfähig.
  • Spenden und Zahlungen zugunsten von Wohltätigkeitsorganisationen sind ebenfalls abzugsfähig. In diesem Fall gibt es Mindestspendenbeträge (normalerweise 100 CHF).

Wünschen Sie eine Beratung, um zu erfahren ob sie Recht auf eine Steuerrückerstattung haben? Kontaktieren Sie uns!

So erhalten Sie Ihre Steuerrückerstattung

Die Erstattung Ihrer Steuern ist ein ziemlich einfaches Verfahren. Auf der Website jedes Kantons können Sie die Formulare herunterladen, die mit den entsprechenden Daten ausgefüllt werden müssen. Sobald das Formular ausgefüllt und alle erforderlichen Belege, für die eine Erstattung beantragt wird, beigefügt sind, muss es an das Finanzamt des Kantons, in dem Sie arbeiten oder leben gesendet werden.

Beachten Sie die Fristen, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind, bis zu denen der Rückerstattungsantrag eingesendet werden muss, wie z.B. in Zürich. Wenn dort der Antrag nach dem letzten verfügbaren Datum beim Finanzamt eingeht, wird die Rückerstattung nicht ausgezahlt.

Name *
Nachname *
E-mail *
Betreff *
Nachricht
Privatsphäre
Ich bestätige die AGB und den disclaimer durchgelesen zu haben und zu Akzeptieren