Muss ich in Italien Steuern zahlen, wenn ich in der Schweiz arbeite?

Muss ich in Italien Steuern zahlen, wenn ich in der Schweiz arbeite?

Muss jemand, der in der Schweiz arbeitet, eine Steuererklärung einreichen und in Italien Steuern zahlen? Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden..

Wer erst kürzlich nach Bern oder Lugano gezogen ist, kann sich folgende Frage stellen: Wenn ich in der Schweiz arbeite, muss ich in Italien Steuern zahlen? Die gleiche Frage stellen sich die Grenzgänger, die an der Grenze wohnen und jeden Tag für die Arbeit in die Schweiz fahren.

Die Versteuerung von im Ausland erzielten Einkünften führt häufig zu Verwirrung. Vor allem für diejenigen, die erste Erfahrungen diesbezüglich machen, ist dies häufig mit Zweifeln kombiniert: Werden die Steuern an das “Wohnsitzland” (Italien) oder an das Land, in dem sie arbeiten (Schweiz), bezahlt? In diesem Artikel klären wir Sie darüber auf.

Zunächst ist zu unterscheiden, wer seinen Wohnsitz im Ausland hat und wer Grenzgänger ist. Die Arbeitnehmer, die die Grenze zur Schweiz für die Arbeit überqueren, aber jeden Tag nach Italien zurückkehren, gelten als Grenzgänger. Andererseits gelten Erwerbstätige als Arbeitnehmer im Ausland, wenn diese länger als 183 Tage im Jahr im Ausland, in diesem Fall in der Schweiz, arbeiten und sich dort aufhalten.

Italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz: Wo zahlt er Steuern?

Zur Beantwortung dieser Frage kommt der Begriff des steuerlichen Wohnsitzes ins Spiel, nicht zu verwechseln mit dem des eingetragenen Wohnsitzes. Dies sind zwei häufig verwechselte Bereiche. Der steuerliche Wohnsitz gibt in der Tat das Land an, in dem Sie Steuern zahlen müssen. Um Ihren steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz zu verlegen und um Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Sie Ihren eingetragenen Wohnsitz in die Schweiz verlegen.

Für diejenigen, die seit mindestens einem Jahr in der Schweiz arbeiten, ist eine Registrierung bei der AIRE, dem Register der im Ausland lebenden Italiener, obligatorisch. Dies ist eine der ersten Voraussetzungen, um in Italien keine Steuern zahlen zu müssen. Wenn stattdessen der Arbeiter:

  • als in Italien wohnhaft resultiert
  • als in Italien ansässig resultiert
  • nicht bei der AIRE registriert ist

In diesen Fällen müssen Sie auch in Italien Steuern zahlen. Aus diesem Grund ist der erste Schritt die Löschung des Wohnsitzes in Italien und daraus resultierend nicht in dem Register der italienischen Länder für mindestens 183 Tage des laufenden Jahres (Mitte des Jahres) eingetragen zu sein. Aber das ist noch nicht genug. Für den italienischen Staat müssen wir in der Tat auch die «lebenswichtige Interessen» gemeinsam mit dem Wohnsitz verlegen. Wenn Sie den Wohnsitz ändern, aber in Italien eine Familie versorgen müssen (hypothetisch gesehen Ehepartner und Kinder), ein in Italien zirkulierendes Auto und/oder ein Wohnung in Italien haben, sind Sie dort steuerpflichtig.

Italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz – Die Doppelversteuerung

Diejenigen, die in der Schweiz arbeiten und gleichzeitig ihren italienischen Wohnsitz behalten, unterliegen daher der Doppelbesteuerung. Ein Gesetz sieht jedoch ein Doppelbesteuerungsverbot vor: Dasselbe Einkommen kann nicht doppelt besteuert werden. Im Ausland entrichtete Steuern werden von den im Wohnsitzland entrichteten Steuern abgezogen. Dies bedeutet, dass bei einer Besteuerung von 20% des Einkommens in der Schweiz und einer Besteuerung von 23% in Italien nur die Differenz von 3% an Italien gezahlt wird.

Muss ich in Italien Steuern zahlen, wenn ich in der Schweiz arbeite? Die Grenzgänger

Wer in der Schweiz arbeitet, aber in Gemeinden im Umkreis von 20 km der Grenze eines der Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis wohnt, muss Steuern nur an das Land entrichten, in dem er das Einkommen erzielt hat, d.h. an die Schweiz.. Wer in der Schweiz arbeitet, aber in Gemeinden über 20 km von der Grenze wohnt, zahlt in Italien ebenfalls Steuern mit einem Selbstbehalt von bis zu 7.500 Euro, die vom Gesamteinkommen abgezogen werden, auf das sich die Irpef-Steuer berechnet.

Muss jemand, der in der Schweiz arbeitet, eine Steuererklärung einreichen?

Meno garanzie

Diejenigen, die in der Schweiz arbeiten, aber ihren Wohnsitz in Italien behalten haben und nicht bei der AIRE registriert sind, müssen eine normale Steuererklärung einreichen. Tatsächlich gibt es im Modul PF Einkommen (natürliche Personen) einen speziellen Bereich, in dem das Einkommen ausländischer Arbeitnehmer, Grenzgänger und ungelernter Arbeitnehmer angegeben werden muss.

Die Grenzgänger im engeren Sinne, also Personen mit Wohnsitz im Umkreis von 20 km von der Grenze, brauchen das Arbeitseinkommen in der Schweiz nicht angeben. Die Grenzgänger hingegen, die außerhalb dieses Bereiches arbeiten, müssen das Arbeitseinkommen, das in der vom Arbeitgeber im Februar ausgestellten Lohnbescheinigung angegeben ist, in der Schweiz angeben. Der Arbeitgeber hat bereits die Beiträge abgezogen, die die schweizerische Besteuerung ausmachen. In der Steuererklärung ist der Betrag abzüglich der in der Schweiz bereits entrichteten Sozial- und Versicherungsbeiträge anzugeben. Davon ist der Selbstbehalt von 7.500 Euro abzuziehen.

Einkünfte finanzieller Art wie Zinsen auf Girokonten, Anleihen und Veräußerungsgewinne werden in jedem Fall in Italien besteuert.

Muss ich in Italien Steuern zahlen, wenn ich in der Schweiz arbeite? Einige Tipps

Bevor Sie eine Arbeitserfahrung in der Schweiz beginnen, sollten Sie sich über das Steuersystem und die beste Lösung informieren, um keine steuerlichen Probleme zu haben. Insbesondere diejenigen, die in der Schweiz arbeiten und ihren Wohnsitz in Italien behalten, sollten einen Wirtschaftsprüfer konsultieren, der ein Experte für internationale Steuern ist.