Entdecken wir gemeinsam, woraus die Doppelbesteuerung zwischen Italien und Schweiz besteht und welche Folgen sich daraus ergeben.
Das Abkommen, um die Doppelbesteuerung zwischen Italien und Schweiz zu verhindern, ist eine Einigung die verhindert, dass der Steuerzahler die Steuern zweimal für beide Länder zahlen muss. Es handelt sich dabei um ein System, das die doppelte Besteuerung des Vermögens vermeidet. Außerdem beugt das Abkommen gegen Doppelbesteuerung der Steuerhinterziehung vor. Jedes Abkommen wird mit dem entsprechenden Staat vereinbart.
Das Abkommen gegen die Doppelbesteuerungen zwischen Italien und Schweiz wurde am 9. März 1976 in Rom unterschrieben. Es wurde 1978 erneuert und bestätigt. Nun ist es seit dem 29. März 1979 wirksam.
Das Abkommen wurde erneut im Jahr 2016 geändert. Bei dieser Veränderung aber haben sich Italien und Schweiz darauf beschränkt, Informationen (voluntary disclosure) hinsichtlich der Verhinderung der Doppelbesteuerung des jeweiligen Einkommens sowie Vermögens der einzelnen Person auszutauschen. Das Abkommen wird speziell auf italienische Erwerbstätige mit Wohnsitz in Italien, die sich aber täglich in die Schweiz begeben, um dort zu arbeiten oder solche, die in die Schweiz umgezogen sind, aber ihren Wohnsitz in Italien haben, angewendet..
Besondere Wichtigkeit hat der Artikel, der ausdrücklich folgendes aussagt:
““Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.”.
Mit dieser Formel wird klar und deutlich bestimmt, dass eine Arbeit, die in der Schweiz von einem italienischen Einwohner getätigt wird, in der Schweiz (und genauso umgekehrt) versteuert wird. Ein Einkommen wird nur in Italien versteuert, wenn die Person weniger als 183 Tage ihren Wohnsitz in der Schweiz hatte.
Das Abkommen erwähnt ebenfalls die Abhandlung von 1974, die sich den grenzüberschreitenden Erwerbstätigen widmet, die die Vereinbarung zwischen Italien und Schweiz für die Besteuerung grenzüberschreitender Arbeiter als fester Bestandteil des folgenden Abkommens im Jahr 1976 festsetzt.
Doppelbesteuerungsabkommen Italien Schweiz – Die Einigung für grenzüberschreitende Arbeiter
Das in 1978 unterschriebene Abkommen trat am 29 März 1979 gemeinsam mit der Verhinderung der Doppelbesteuerung in Kraft. Die Zielsetzungen des Abkommens sind in den Bedingungen festgehalten, die wie folgt lauten:
“In Anbetracht der Tatsache, dass eine bedeutende Zahl von in Italien ansässigen Grenzgängern in der Schweiz eine unselbständige Arbeit ausüben, unter Berücksichtigung der Aufwendungen für öffentliche Werke und Dienste, die einigen italienischen Grenzgemeinden wegen der dort ansässigen Personen entstehen, die als Grenzgänger in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis arbeiten, in Anbetracht des bedeutenden Beitrags, den die italienischen Grenzgänger auf verschiedener Ebene an die Wirtschaft der Kantone leisten, in denen sie arbeiten.”.
Diese Formeln zeigen die Notwendigkeit auf, dass eine Einigung erreicht wird bezüglich der Gewichtigkeit der grenzüberschreitenden Arbeiter für die schweizer Ökonomie mit der gleichen Notwendigkeit Italiens, dieselben Arbeiter, welche die Dienste in Anspruch nehmen, zu versteuern, weil sie in Italien ihren Wohnsitz haben.
Im ersten Artikel wird bestimmt, dass ““Gehälter, Löhne und andere Bestandteile der Vergütung, die ein Grenzgänger aus unselbständiger Arbeit bezieht, können nur in dem Staat besteuert werden, in dem diese Arbeit ausgeübt wird.”.
In der Praxis heißt das, dass der italienische grenzüberschreitende Arbeiter di Steuern in der Schweiz bezahlt. Der nächste Artikel (Artikel 2) bestimmt, das Graubünden, Tessin und Wallis gezwungen sind, jährlich einen Teil des Steueraufkommens an die italienischen Gemeinden in Grenznähe abgeben müssen, die sich aus dem Abkommen an den italienischen grenzüberschreitenden Arbeitern ergeben. Dazu gehört zum Beispiel der Ausgleich der Kosten, welchen die Gemeinden aufbringen, um den grenzüberschreitenden Arbeitern Dienste leisten zu können.
Doppelbesteuerungsabkommen Italien Schweiz – jüngste Änderungen
2018 wurde erneut eine weitere Veränderung bezüglich der Versteuerung der grenzüberschreitenden Arbeiter übernommen. Mit dieser wird ein Limit von 20km vom Wohnort zu den Grenzen zu Graubünden, Tessin und Wallis vorausgesetzt. Die Arbeiter, die sich in diesem Gebiet befinden, zahlen ihre Steuern nur und ausschließlich an die Schweiz, die wiederum einen Teil an die italienische Gemeinden zahlt. Arbeiter, die ausserhalb dieses Gebietes leben, zahlen die Steuern auch an Italien.
Das Versteuerungssystem sieht vor, dass in der Einkommensangabe das wirkliche Einkommen, welches der Arbeitgeber zahlt, bei dem ein Selbstbehalt von 7.500 Euro abgezogen wird, angegeben wird.
Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich der Zinsen bei Finanzierungen
Das Abkommen regelt auch den Ertrag der Zinsen hinsichtlich genehmigter Finanzierungen an Italiener durch ein schweizer Kreditinstitut. Demzufolge gilt das generelle Prinzip, dass die Zinsen im Land, in dem die Person ihren Wohnsitz hat, steuerpflichtig sind. Aber sie sind ebenfalls für den Quellenstaat mit einem Anteil, der die 12,5% der Zinsen nicht überragen kann, steuerpflichtig.