Wer eine Immobilie oder andere Güter im Ausland besitzt, hat noch bis Ende 2017 Zeit diese in der Schweiz zu deklarieren mit einer straflosen Selbstanzeige.
Seit 2010 kann man in der Schweiz mit Hilfe einer straflosen Selbstanzeige einmalig die eigenen ausländischen Güter und Immobilien, sowie Konten anmelden ohne dafür gebusst zu werden.
Nach erfolgter straflosen Selbstanzeige müssen Schweizer Bürger Steuern und Zinsen für die ausländischen Güter bezahlen, rückwirkend für die letzten zehn Jahre.
Auf was muss ich achten bei einer straflosen Selbstanzeige?

- die straflose Selbstanzeige kann bloss einmal erfolgen;
- wenn man die Deklaration nicht tätigt, muss man mit Bussen rechnen bis zu dreimal so hoch plus riskiert man eine Strafanzeige;
- man wird nicht doppelt besteuert, gemäss internationaler Abkommen;
- es lohnt sich eine einmalige straflose Selbstanzeige zu tätigen, v.a. weil ab dem 1. Januar 2018 ein strengeres Gesetz in Kraft tritt betreffend Informationsaustausch zwischen verschiedenen Ländern.
- sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, werden hohe Bussen eingesetzt.
Brauchst du Hilfe für deine Deklaration? Wir bieten eine individuelle und professionelle Beratung.
Möchtest du mehr Infos zur straflosen Selbstanzeige? Kontaktiere uns – Gerne beraten wir auch dich persönlich.